Vorsorgeverfügungen sind unverzichtbar

Wer denkt, mit einem Testament bereits ausreichend abgesichert zu sein, irrt. Neben erbrechtlichen Verfügungen sind auch die sogenannten Vorsorgeverfügungen von größter Bedeutung und unverzichtbar. Denken Sie an einen Unfall: wer soll dann für Sie handeln, wenn und solange Sie es nicht selbst können?

Die richtigen, individuell auf Ihre spezielle Interessen abgestimmten Vorsorgeverfügungen im privaten und im unternehmerischen Bereich sind genauso wichtig wie ein Testament.

Im Einzelnen können Sie das in dem unter „Publikationen“ angezeigten Buch „Gezielte Vermögensnachfolge durch Testament und Schenkung“ nachlesen.

 

Unsere umfassende Beratung für Sie

Damit Sie sicher sind, dass Ihre Angelegenheiten im Ernstfall so geregelt werden, wie Sie es sich wünschen, sollten Sie in gesunden Tagen Vorsorge treffen. Wir beraten Sie bei folgenden Fragen und Angelegenheiten:

  • Erstellung von Vorsorgevollmachten
  • Voraussetzungen für eine gültige Vorsorgevollmacht
  • Individueller Inhalt einer Vorsorgevollmacht
  • Verschiedene Bevollmächtigte für die Personen – und die Vermögensfürsorge?
  • Kann ich mehrere Bevollmächtigte nebeneinander einsetzen?
  • Erteilung einer Kontrollvollmacht zwecks Kontrolle des Bevollmächtigten
  • Soll der Bevollmächtigte vom Gericht kontrolliert werden, oder will ich dies gerade vermeiden?
  • Erstellung von Vorsorgeverfügungen für Unternehmer (sog. „Notfallkoffer“)
  • Erstellung von Betreuungsverfügungen
  • Warum brauche ich neben einer Vorsorgevollmacht auch noch eine Betreuungsverfügung?
  • Erstellung von Patientenverfügungen
  • Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen für Menschen, die möglicherweise nicht mehr voll geschäftsfähig sind
Vorsorgevollmachten