Die Kunst des richtigen Vererbens

Die Umsetzung Ihres letzten Willens in ein optimales Testament erfordert maximales know how und langjährige Erfahrung Ihres Rechtsberaters nicht nur im Erbrecht, sondern in einer Vielzahl anderer Rechtsgebiete:

  • ein Unternehmertestament kann nur mit profunder Kenntnis des Gesellschaftsrechts und des Steuerrechts erstellt werden.
  • Ohne Kenntnis des ehelichen Güterrechtes („in welchem Güterstand lebt der Erblasser?“) können die Erbquoten nicht ermittelt werden.
  • Wenn Ihr Berater nicht weiß, wie sich Versicherungsansprüche im Todesfall auswirken, kommt es trotz ansonsten richtigem Testament möglicherweise zu unbeabsichtigten und damit fehlerhaften Vermögensnachfolgen.
  • Bei Vermögen im Ausland muss der Berater genau wissen, ob das deutsche Erbrecht auch für das Auslandsvermögen gilt.
  • Bei Familien mit behinderten Angehörigen muss der Berater auch das Sozialrecht beherrschen, damit das Erbe des behinderten Angehörigen nicht an den Staat fällt.
  • Die Reihe der zu berücksichtigenden Rechtsgebiete lässt sich beliebig fortsetzen.

Nutzen Sie die 30 jährige Erfahrung von Dr. Thomas Fritz für Ihr ganz persönliches Testament, das alle für Sie wichtigen Rechtsaspekte berücksichtigt.

In unseren Beratungen geht es um die Beantwortung von beispielsweise folgenden Fragen:

  • Passt das „Berliner Testament“ in meinem Fall?
  • Wie vererbe ich ein Haus, von dem ich weiß, dass es alle Kinder haben wollen?
  • Wie testiert die Patchworkfamilie?
  • Wie mache ich ein behindertengerechtes Testament?
  • Wann ist eine Testamentsvollstreckung unentbehrlich?
  • Ist es in meinem Fall sinnvoll, Teile meines Vermögens schon zu meinen Lebzeiten zu übertragen? Was sind die Vorteile und was sind die Risiken?
  • Lohnt es sich für unsere Familie, eine Familiengesellschaft oder eine Stiftung zu gründen?
  • Wie kann ich es verhindern, dass nach meinem Tod meine Erben von Pflichtteilsberechtigten in Anspruch genommen werden und dadurch meine Erbplanung zunichte gemacht wird?
  • Wie kann ich eine streitanfällige Erbengemeinschaft nach meinem Tod vermeiden?
  • Wie kann ich mein Testament so sicher machen, dass es nicht angefochten und damit ungültig gemacht werden kann?

 

Wichtiger Hinweis für alle, die einmal ein Testament gemacht haben:

Wenn sich im Laufe der Jahre der Umfang oder die Struktur Ihres Vermögens ändert, stehen wir Ihnen zur Verfügung für die Überprüfung, ob Ihr bisheriger Testamentstext noch zu dem von Ihnen gewünschten Ergebnis führt. Das Gleiche gilt für den Fall, dass sich die rechtlichen Rahmenbedingungen, beispielsweise die Steuergesetze etc. geändert haben. Die Regel lautet: Unternehmer sollten spätestens alle fünf, Privatpersonen spätestens alle zehn Jahre Ihr Testament auf seine Aktualität überprüfen lassen. 

FAZIT:  Vergessen Sie nie das alte italienische Sprichwort

„Die Gräber sind voll von denen, die es hinterher besser wussten.“

Was übersetzt heißt: Was Sie für den Fall Ihres Todes nicht oder falsch regeln, merken Sie nicht mehr – eben weil Sie dann schon tot sind. Merken werden es Ihre Hinterbliebenen, die Ihre Fehler ausbaden müssen.

Lassen Sie sich also sorgfältig beraten – Ihre Hinterbliebenen werden es Ihnen danken!