Interview im BR – Bayern 2 „Bayern 2 debattiert“ vom 16.12.2022

Immobilienerben müssen sich ab 2023 auf höhere Erbschaftssteuern einstellen, wenn die Gebäude nach den Marktpreisen bewertet werden. Kritik hagelt es von vielen Seiten: Höhere Steuern für vermietete Immobilien führten zu höheren Mieten, sagen die einen. Die anderen halten dagegen: Der Staat würde seit Jahrzehnten die Superreichen verschonen und auf Milliarden an Steuergeldern verzichten. Christine Bergmann, BR-Wirtschaftsredakteurin, und Dr. Thomas Fritz, Fachanwalt für Erbrecht, sind unterschiedlicher Meinung.

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Interview im BR Fernsehen „mehr/wert“ am 05.11.2020

Thema Familienerbe: So manches Grab erinnert an Geschichten von Ruhm, Macht und Einfluss. Manchmal aber auch an Zwist und Streitigkeit. Denn nicht immer läuft nach dem Ableben alles harmonisch ab in der Familie. Ob nun die Erben von Lieschen Müller oder der Unternehmerfamilie Meggle, Keiner ist hierbei gefeit.

Dr. Thomas Fritz spricht über das natürlich Auftreten von Spannungen und Problemen beim Vererben und wie man diese mit guter Voraussicht meistern kann.

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Interview im Podcast „Geldbildung“ am 24.08.2019

Der Gründer des Finanz-Podcasts „Geldbildung“ Stefan Obersteller interviewte am 24.08.2019 Herrn Dr. Fritz zum Thema Verschenken und Vererben. Themen waren unter anderem:

  • Warum ist das Testament eines der wichtigsten Dokumente unseres Lebens?
  • Was sind die größten Fehler bei Erbschaften aus der Erfahrung des Erbrechtsanwalts?
  • Welche besonderen Herausforderungen gibt es bei Familienunternehmen?
  • Welche Familienkonflikte, an die vorher keiner denkt, treten bei Erbschaften besonders häufig auf?

Eine anschließende Hörerzuschrieft: „Danke. Bin überzeugt. Habe zwar keine Lust, werde mich aber jetzt mit dem Thema Testament befassen.“

Den Podcast können Sie hier anhören.

TV-Sendung auf ARD alpha / Bayern 2 am 19.06.2019

Bayern 2 hatte als Tagesgespräch im Radio und Fernsehen am 19.06.2019 das Thema: „Erben und Vererben – wie man Streit vermeiden kann.“ Die Journalistin Christine Krueger von Bayern 2 / ARD Aplha interviewte eine Stunde lang Herrn Dr. Fritz zu diesem Thema und zu Fragen, die während der Sendung live von Zuschauern von zu Hause gestellt wurden.

Im Ergebnis kann nur derjenige Streit vermeiden, der sich mit der Frage befasst: Welche Streiterein sind nach meinem Tod vorprogrammiert oder zumindest wahrscheinlich?

Die Zuschauer/Hörer wurden von Dr. Fritz beraten. Ein Hörer: „Das gute Coaching vom Fachmann hat mir geholfen, die möglichen Streitpunkte zu erkennen, die mir alleine nie eingefallen wären.“

Die Sendung können Sie hier ansehen.

TV-Sendung auf München TV am 23.11.2017

Thema dieser Sendung war das sogenannte Behindertentestament, exakter: das „behindertengerechte Testament“ bzw. das „sozialhilfefeste Testament“:

Wenn Menschen staatliche Leistungen in Anspruch nehmen, stellt sich die Frage, wann der Staat leisten muss und wann er den Bürger auf die Verwertung seines eigenen Vermögens verweisen kann. Diese Frage stellt sich besonders bei Menschen mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen.

Am deutlichsten wird diese Frage, wenn Menschen mit Behinderungen erben. Das Vermögen, das sie erben, müssen sie einsetzen, um ihren Lebensunterhalt, auch z. B. ihren Heimaufenthalt, selbst zu bezahlen. Dann ist auch ein größeres Erbe schnell aufgebraucht. Das ist der Grundsatz.

Um den Aufbrauch des geerbten Vermögens zu vermeiden, gibt es eine besondere Testamentsart, nämlich das sogenannte behindertengerechte Testament. Über die spezielle Konstruktion dieses Testamentes kann der behinderten Person Vermögen vererbt werden, auf das der Staat keinen Zugriff hat.

Mehr hierüber erfahren Sie in der hier abrufbaren Sendung oder unter diesem Link.

TV-Interview in SAT.1 Bayern am 16.10.2017

In der Sendung am 16.10.2017 um 17:30 Uhr in SAT.1 Bayern ging es um das Thema „Gesetzliche Betreuung trotz Vorliegen einer Vorsorgevollmacht?“.

Es ging um einen Fall, in dem zwei Geschwister gleichzeitig als Vorsorgebevollmächtigte der Mutter eingesetzt waren. Die beiden konnten sich aber nicht einigen, wo die demente Mutter untergebracht werden sollte. Deswegen setzte das Betreuungsgericht eine fremde Person als gesetzlichen Betreuer ein, der dann die Entscheidung fällte und auch zukünftig als Betreuer tätig blieb. Die Vorsorgevollmacht war damit gegenstandslos.

Über das Thema der Vorsorgeverfügungen können Sie hier mehr nachlesen.

Das Interview selbst können Sie hier in der SAT.1-Mediathek abrufen (der Beitrag beginnt ab Minute 2:28).

Radio-Gespräch in Bayern 2 (Notizbuch) am 18.11.2016

Thema der Radiosendung am 18.11.2016 im Radiosender Bayern 2 war die Frage, was das Erben mit der Gesellschaft macht: Welche gesellschaftlichen Auswirkungen hat das Erben? Wird Erben als gesellschaftlich gerecht empfunden – von denen, die erben und von denen, die nicht erben? Wie gehen die Erben mit dem plötzlichen Vermögenszuwachs um, insbesondere Menschen, die durch den Erbfall plötzlich wesentlich mehr Vermögen haben als sie brauchen?

Das Radiointerview ist hier in der Mediathek abrufbar. Auf dieser Seite finden Sie den Artikel zu der Sendung.

TV-Interview in München TV (Stadtgespräche) am 17.05.2016

Am Freitag, dem 27.05.2016 und am Freitag, dem 03.06.2016 wurden im ARD zwei Teile einer kriminalistisch-komödiantischen Fernsehserie ausgestrahlt, in der Erbrechtsfälle, die auf dem Buch von Dr. Thomas Fritz „Wie Sie Ihre Familie zerstören ohne es zu merken“ basieren, gezeigt wurden. Der erste Film hieß „Fanny und die geheimen Väter“ (in der Mediathek abrufbar unter diesem Link), die Fortsetzung lautete „Fanny und die gestohlene Frau“ (in der Mediathek abrufbar unter diesem Link). Die Hauptdarstellerin ist Jutta Speidel.

Zu diesen Filmen hat München TV ein Fernsehinterview ausgestrahlt, das Dr. Thomas Fritz zusammen und Jutta Speidel zusammen gegeben haben. Dieses Interview kann unter https://www.muenchen.tv/mediathek/168376 angesehen werden. Dr. Thomas Fritz geht dabei auf grundlegende erbrechtliche Fragen ein.