TV-Sendung auf München TV am 23.11.2017
Thema dieser Sendung war das sogenannte Behindertentestament, exakter: das „behindertengerechte Testament“ bzw. das „sozialhilfefeste Testament“:
Wenn Menschen staatliche Leistungen in Anspruch nehmen, stellt sich die Frage, wann der Staat leisten muss und wann er den Bürger auf die Verwertung seines eigenen Vermögens verweisen kann. Diese Frage stellt sich besonders bei Menschen mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen.
Am deutlichsten wird diese Frage, wenn Menschen mit Behinderungen erben. Das Vermögen, das sie erben, müssen sie einsetzen, um ihren Lebensunterhalt, auch z. B. ihren Heimaufenthalt, selbst zu bezahlen. Dann ist auch ein größeres Erbe schnell aufgebraucht. Das ist der Grundsatz.
Um den Aufbrauch des geerbten Vermögens zu vermeiden, gibt es eine besondere Testamentsart, nämlich das sogenannte behindertengerechte Testament. Über die spezielle Konstruktion dieses Testamentes kann der behinderten Person Vermögen vererbt werden, auf das der Staat keinen Zugriff hat.
Mehr hierüber erfahren Sie in der hier abrufbaren Sendung oder unter diesem Link.